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from Admina's Blog

Ich betreibe eine Pixelfed-Instanz – und wollte dafür den schon vorhandenen und bisher für Mastodon und Nextcloud verwendeten S3 Storage bei Contabo nun auch dafür verwenden.

Das Herausfinden der nötigen Einstellungen hat sich als etwas komplizierter herausgestellt, sodass ich sie an dieser Stelle teilen möchte. Vielleicht ist es für manche Pixelfed-Admin*a hilfreich.

Zu Beginn müsst Ihr folgende Daten parat haben:

  • ACCESS_KEY: Der Access-Key Eurer S3 Object Storage Anmeldeinformationen
  • SECRET_KEY: Der Secret-Key Eurer S3 Object Storage Anmeldeinformationen
  • REGION: Die Region (aus der Bucket-URL entnehmen, z. B. eu2)
  • BUCKET-NAME: Der Name Eures Buckets im S3 Storage
  • TENANT-ID: Die Tenant-ID Eures S3 Storage (für alle Buckets identisch)

Die Tenant-ID herauszufinden ist etwas kompliziert. Klickt dazu im Object Storage Panel auf „öffentliches Teilen“ (zweites Icon von rechts neben dem Bucket) und dann auf „Veröffentlichen“.

Ihr erhaltet nun eine URL, z.B. https://eu2.contabostorage.com/447c...:bucket (hier stark gekürzt).

Die sehr lange hexadezimale Ziffernfolge 447c... (der Doppelpunkt gehört nicht mehr dazu) ist Eure Tenant-ID, die Ihr Euch notiert. Klickt jetzt auf Abbrechen; denn für den Betrieb darf das Bucket nicht öffentlich geteilt sein.

Wechselt anschließend auf Eurem Server in das Pixelfed-Verzeichnis, z.B. /var/www/pixelfed.

Öffnet die Datei .env in einem Editor und tragt dort folgende Einstellungen ein:

PF_ENABLE_CLOUD=true FILESYSTEM_CLOUD=s3 FILESYSTEM_DRIVER=local AWS_ACCESS_KEY_ID=ACCESS_KEY AWS_SECRET_ACCESS_KEY=SECRET_KEY AWS_DEFAULT_REGION=“REGION” (z.B. “EU2”) AWS_BUCKET=BUCKET-NAME AWS_URL=https://REGION.contabostorage.com/TENANT-ID:BUCKET_NAME AWS_ENDPOINT=https://REGION.contabostorage.com AWS_USE_PATH_STYLE_ENDPOINT=true

Optional könnt Ihr noch eintragen:

PF_LOCAL_AVATAR_TO_CLOUD=true MEDIA_DELETE_LOCAL_AFTER_CLOUD=true

In der Regel schreibt Ihr alles klein. Lediglich bei AWS_DEFAULT_REGION schreibt Ihr die Region in Großbuchstaben und in doppelten Anführungszeichen, z.B. “EU2”.

Speichert nun die Datei ab.

Danach gebt Ihr (als HTTP-Benutzer) folgenden Befehl ein:

php artisan config:cache

z.B. bei Ubuntu mit PHP 8.1:

sudo -u www-data php8.1 artisan config:cache

Zum Schluss ruft Ihr Eure Pixelfed-Instanz im Browser auf (mit Eurem Admin-Konto) und geht in den Administrationsbereich. Hier aktiviert Ihr, falls noch nicht geschehen, das Feature „Cloud Storage“ und speichert die Einstellungen ab.

Ab jetzt sollten neue Images, Avatare usw. in den S3 Storage geladen werden. Das könnt Ihr z. B. im Firefox mit der Netzwerkanalyse unter Überprüfen kontrollieren.

 
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from Greta

Einführung

[Repost vom 16. Februar 2023] Nachdem der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in einem Gutachten zum Schluss kam, dass ein allgemeines Burkaverbot in Deutschland gegen die Religionsfreiheit und damit gegen die Verfassung verstößt, soll die damalige Bundeskanzlerin Merkel die Unionsminister*innen in Bund und Ländern angewiesen haben, in ihren jeweiligen Dienstbereichen Gesetze zu erlassen, die wo immer möglich muslimischen Frauen das Tragen von Gesichtsschleiern untersagen.

Dabei gilt: ein direktes Burka- bzw. Verschleierungsverbot wäre unzulässig, da es nur muslimische Frauen beträfe und damit diskriminierend wäre. So muss ein solches Verbot als allgemein gültiges Gesichtsverhüllungs- oder Vermummungsverbot formuliert werden, das für alle Menschen gleichermaßen gilt.

Das damals CSU-geführte Bundesverkehrsministerium hat daraufhin ein Gesichtsverhüllungsverbot am Steuer von Kraftfahrzeugen beschlossen, das mit der Erkennbarkeit einer Person im Rahmen automatisierter Verkehrskontrollen begründet wurde:

„[1] Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. [2] Dies gilt nicht in Fällen des § 21a Absatz 2 Satz 1“ (§ 23 Absatz 4 StVO).

Der Gesetzgeber hat nur eine Ausnahme vorgesehen, nämlich die Helmpflicht:

„Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen“ (§ 21a Absatz 2 Satz 1 StVO).

Weitere Ausnahmen, etwa gesundheitliche oder religiöse Gründe, sind nicht vorgesehen (an eine Pandemie wie etwa infolge von SARS-CoV-2 hat damals niemand gedacht).

Vor Einführung dieses Verbots war es möglich und durchaus auch üblich, dass Behörden oder Gerichte das Führen eines Fahrtenbuchs angeordnet haben, wenn eine Person aufgrund eines bedeckten Gesichts nicht identifiziert werden konnte. Es bestand also keine Notwendigkeit für dieses Verbot, da bereits ein geeignetes Mittel zur Verfügung gestanden hat.

Religionsfreiheit

Die Religionsfreiheit ist in Deutschland gemäß Artikel 4 Grundgesetz ein sogenanntes Grundrecht ohne Gesetzesvorbehalt. Das bedeutet, dieses Grundrecht kann nur im Falle einer Grundrechtskollision, bei der ein schonender Ausgleich konkurrierender Rechtsgüter vorzunehmen ist, eingeschränkt werden.

Ein einfaches Gesetz kann also das Grundrecht auf Religionsfreiheit nicht einschränken. Dafür muss dargelegt werden, dass die Einschränkung erforderlich ist, um Grundrechte Dritter zu wahren.

Es ist in der deutschen Rechtsprechung unstrittig, dass das Recht muslimischer Frauen auf Religionsfreiheit gemäß Artikel 4 Grundgesetz auch das Tragen des Niqabs umfasst. Ein Eingriff in dieses Grundrecht kann nur im Fall einer Grundrechtskollision erfolgen.

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Grundsätzlich gilt in der Gesetzgebung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit:

  • Legitimität
  • Eignung
  • Erfordernis
  • Angemessenheit

Legitimität bedeutet zum einen, dass der Zweck des Gesetzes dem Wohl der Allgemeinheit dient oder es für den Zweck einen staatlichen Schutzauftrag gibt. Zum anderen muss auch das Mittel selbst legitim sein. Das heißt, es darf nicht im Widerspruch zu allgemein geltenden Recht stehen.

Eignung bedeutet, dass das Mittel geeignet sein muss, den Zweck des Gesetzes zu erfüllen. Dazu gehört auch, dass Ausnahmeregelungen im Gesetz nicht dazu führen dürfen, dass der Zweck des Gesetzes zu häufig nicht erfüllt werden kann. Außerdem muss ein Gesetz vom Staat gegebenenfalls nachgebessert werden, wenn das Mittel den Zweck nicht erfüllt.

Erfordernis bedeutet, dass das Mittel erforderlich ist, den Zweck des Gesetzes zu erfüllen – und es kein milderes Mittel gibt, mit dessen Hilfe der Zweck ebenso gut erfüllt werden kann. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, stets das mildeste Mittel zu verwenden. Er ist also keinesfalls frei in der Wahl der Mittel.

Angemessenheit bedeutet, dass der beabsichtigte Zweck schwerwiegend genug ist, die Schwere eines Eingriffs zu rechtfertigen. Ist der Zweck nicht schwerwiegend, verbietet sich ein schwerer Eingriff.

Ist das Burkaverbot am Steuer verhältnismäßig?

Legitimität

Der Zweck des Gesetzes besteht darin, dass möglichst jede Person, die im Rahmen einer automatisierten Verkehrskontrolle zur Anzeige gebracht wird (dies kann stets nur die Person sein, die das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt führt, nicht der Fahrzeughalter), identifiziert werden kann. Hier kann man wohl davon ausgehen, dass dies dem Wohl der Allgemeinheit dient und damit grundsätzlich legitim ist.

Das Mittel stellt im Falle von muslimischen Frauen, die einen Niqab tragen, einen Eingriff in deren Grundrecht auf Religionsfreiheit nach Artikel 4 Grundgesetz dar. Es kann also nur legitim sein, wenn dieser Grundrechtseingriff aufgrund einer Grundrechtskollision zweifelsfrei gerechtfertigt ist.

Bisher ist allerdings keine Grundrechtskollision benannt worden, die so schwerwiegend wäre, dass sie einen Eingriff in die Religionsfreiheit muslimischer Frauen rechtfertigt (wir werden das später noch betrachten).

Es müsste also gegebenenfalls eine Ausnahme für diesen Personenkreis geben, um deren Religionsfreiheit zu wahren. Die Grundrechte sind Abwehrrechte, die das Grundgesetz den Bürgern gegen den Staat in die Hand gibt. Der Staat ist in jedem Fall verpflichtet, diese Grundrechte zu garantieren.

Eignung

Ein Gesichtsverhüllungsverbot ist nur sehr bedingt geeignet, den Zweck des Gesetzes zu erfüllen.

Dies liegt an der einen im Gesetz vorgesehen Ausnahme, den Personen, die beim Führen eines Kraftfahrzeuges der Helmpflicht unterliegen.

Sie stellen üblicherweise die größte Gruppe derjenigen, deren Gesichter beim Führen eines Kraftfahrzeugs nicht zu erkennen sind. Stand 2022 sind in Deutschland 4,78 Millionen Krafträder zugelassen. Das sind schätzungsweise 99 % der Personen, deren Gesicht beim Führen eines Kraftfahrzeuges üblicherweise nicht zu erkennen sind.

Nimmt man diese 99 % vom Verbot aus, so kann dieses Mittel unter keinem Gesichtspunkt noch als „geeignet“ gelten.

Erfordernis

Ein Mittel muss erforderlich sein, den Zweck des Gesetzes zu erfüllen, es ist stets das mildeste Mittel zu wählen, das dazu in der Lage ist.

Wir haben nun also ein Mittel, das für muslimische Frauen, die Niqab tragen, einen schweren Eingriff in ihre Religionsfreiheit darstellt. Sie können entweder gegen ihre religiösen Überzeugungen verstoßen – oder müssen auf das Führen eines Kraftfahrzeugs verzichten, für das keine Helmpflicht gilt.

Ein anderes Mittel, und zwar das geforderte mildere Mittel, wäre eine Pflicht, ein Fahrtenbuch zu führen. Das Gesetz würde dann wie folgt lauten:

„Wer ein Kraftfahrzeug führt, während sein Gesicht so verhüllt oder verdeckt ist, dass er nicht mehr erkennbar ist, ist verpflichtet, seine Fahrten zu dokumentieren.“

Durch dieses mildere Mittel könnte sogar die Ausnahme aus Satz 2 wegfallen, und alle Personen, deren Gesicht nicht mehr erkennbar ist, wären gleichgestellt.

Ein Gesichtsverhüllungsverbot ist demgegenüber gerade für muslimische Frauen mit Niqab ein sehr viel weniger mildes Mittel.

Mindestens müsste das Gesetz also an dieser Stelle dafür sorgen, dass beim Vorliegen religiöser Gründe ein Fahrtenbuch ausreichend ist, da der Zweck des Gesetzes so erfüllt werden kann, ohne dass ein Verbot erforderlich wäre.

Angemessenheit

Ein Mittel muss angemessen sein: Der beabsichtigte Zweck muss schwerwiegend genug sein, die Schwere eines Eingriffs zu rechtfertigen.

Im Falle der milderen Pflicht, ein Fahrtenbuch zu führen, würde ich von einem angemessenen Mittel sprechen – im Falle des Verbots nicht.

Ein Eingriff in ein Grundrecht ist immer ein schwerer Eingriff – ganz besonders, wenn es sich um ein Grundrecht ohne Gesetzesvorbehalt handelt, bei dem ein Eingriff eine Grundrechtskollision voraussetzt.

Kennt das Verbot also keine Ausnahme aus religiösen Gründen, ist der Eingriff so schwerwiegend, dass er keinesfalls mehr angemessen ist.

Grundrechtskollision

Gibt es ein Grundrecht, das im Fall unseres Gesetzes mit dem Grundrecht auf Religionsfreiheit kollidiert?

Das Oberlandesgericht Düsseldorf glaubt, eine solche Grundrechtskollision gefunden zu haben:

„Ein Kraftfahrzeugführer, der damit rechnen muss, dass er anhand eines automatisiert erstellten Messfotos für einen Verkehrsverstoß (insbesondere bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Missachtung des Rotlichtes oder Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands) zur Verantwortung gezogen wird, wird sich eher verkehrsgerecht verhalten als derjenige, der unter Verhüllung seines Gesichts unerkannt am Straßenverkehr teilnimmt. Mit dieser Zielsetzung dient § 23 Abs. 4 Satz 1 StVO der Sicherheit des Straßenverkehrs und dem Schutz hochrangiger Rechtsgüter (Leben, Gesundheit, Eigentum) anderer Verkehrsteilnehmer.“ (OLG Düsseldorf Beschl. v. 7.6.2022)

Das OLG begründet die angenommene Grundrechtskollision also mit einer Unterstellung: Wer sein Gesicht verhüllt, wird sich weniger verkehrsgerecht verhalten.

Mit dieser Unterstellung wird nun also ein Grundrechtseingriff gerechtfertigt.

Allerdings gilt selbst dann, wenn man hierin eine Grundrechtskollision erkennen will, dass eine Pflicht, Fahrtenbuch zu führen, das geforderte mildere Mittel darstellt. Ein Gesichtsverhüllungsverbot ist gar nicht erforderlich – und damit unverhältnismäßig.

Fazit

Wer sicherstellen will, dass Kraftfahrzeugführer auch im Rahmen einer automatisierten Verkehrskontrolle identifiziert werden können, muss hierfür anstelle eines Gesichtsverhüllungsverbotes das mildere Mittel einer Pflicht, Fahrtenbuch zu führen, einsetzen. Das macht es auch unnötig, Ausnahmen vorzusehen, was wiederum bedeutet, das alle Kraftfahrzeugführer, deren Gesicht bedeckt ist, gleichgestellt sind.

greta@meerjungfrauengrotte.de

Disclaimer

Ich bin keine Juristin, dementsprechend handelt es sich bei diesem Artikel auch nicht um eine Rechtsberatung.

 
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from Greta

[Repost vom 15. Februar 2023] Niemand kennt die Antwort auf diese Frage. Die Schätzungen reichen von 300 (eine völlig an den Haaren herbeigezogene Annahme) bis 4.000.

Vorab muss natürlich geklärt werden, welche Frauen gemeint sind. Was ist ein Niqab? Was ist mit Frauen, die den Niqab nur ab und zu tragen, denn auch das gibt es? Und es gibt auch Frauen, die den Niqab gerne tragen würden, es aber aus verschiedenen Gründen nicht tun.

Niqab

Arabisch نقاب (Niqāb) ist kein Fachbegriff für ein bestimmtes religiös geprägtes Objekt, sondern bedeutet wörtlich übersetzt einfach nur „Gesichtsmaske, Gesichtsschleier“. Dabei ist offen, wie weit das Gesicht bedeckt wird.

Manche Niqabs bedecken das Gesicht vollständig, einschließlich der Augen, andere lassen Teile des Gesichts unbedeckt.

Einige Frauen verwenden auch eine medizinische Maske als Niqab – entweder um Verbote zu umgehen oder weil es nicht so auffällig ist.

Frauen, die den Niqab nur ab und zu tragen

Nicht jede Frau, die Niqab trägt, tut dies stets. Einige von ihnen tragen ihn jedes Mal, wenn sie das Haus verlassen (oder wenn männliche Personen, die nicht zur nächsten Verwandtschaft gehören, im Haus sind), andere tragen ihn nur zu bestimmten Gelegenheiten, etwa an Feiertagen.

Frauen, die gerne Niqab tragen würden

Es gibt Frauen, die gerne Niqab tragen würden, dies aber nicht tun. Die Gründe hierfür sind vielfältig:

  • Erwartungen der Familie oder des sozialen Umfelds (bis hin zum Verbot)
  • Verbote (Schule, Arbeitsplatz)
  • Sorge um den Arbeitsplatz
  • Angst vor Anfeindungen und Angriffen
  • Befürchtung von Nachteilen, Belästigung oder Beschimpfungen usw.
  • Befürchtung, aufgrund des Niqabs in eine bestimmte Schublade (z. B. „Salafistin“, zur Verschleierung gezwungen, radikale Gesinnung) gesteckt zu werden

Wie sind diese Frauen zu betrachten? Ich betrachte sie als Niqabis, da sie grundsätzlich bereit sind, den Niqab zu tragen.

Wie viele Frauen sind es also?

Nun, das weiß Gott allein. Ich kann nur schätzen: Zwischen 2.000 und 10.000 Frauen, wenn man nicht nur die Frauen zählt, die tatsächlich stets Niqab trägt, sondern auch jene einbezieht, die ihn nur ab und zu tragen oder die ihn zwar gerne tragen würden, es aber nicht tun.

Ich vermute, dass die letztgenannte Gruppe die größte ist. Ich stelle mal Zahlen in den Raum:

  • 2.000 Frauen, die den Niqab stets tragen
  • 2.000 Frauen, die ihn ab und zu tragen
  • 6.000 Frauen, die ihn gerne tragen würden, es aber nicht tun.

Nimmt die Zahl der Frauen, die Niqab tragen, zu?

Nach meiner Einschätzung: nein. Es gibt zwar stets Frauen, die den Niqab neu anlegen, aber in etwa ebenso viele legen ihn auch wieder ab, aus den verschiedensten Gründen.

Niqab und Konvertitinnen

Viele der Frauen, die in Deutschland Niqab tragen, sind Deutsche, die zum Islam konvertiert sind. Ich schätze, dass dies etwa auf jede dritte Frau zutrifft, die stets Niqab trägt.

Desweiteren schätze ich, dass ein weiteres Drittel der Frauen, die stets Niqab tragen, zwar nicht zum Islam konvertiert sind, aber unabhängig von ihrer Familie und Herkunft zum Niqab gefunden haben.

greta@meerjungfrauengrotte.de

 
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from Greta

[Repost vom 11. November 2022] Nach viel zu langer Zeit gestern endlich wieder einmal ein längerer Spaziergang. Das fiel zu lange flach, weil ich seit Monaten Schmerzen im Fuß hatte und nur die nötigsten Wege gehen mochte. Aber jetzt hat sich das gebessert.

Da ich keinen Innenraum aufsuchen wollte, musste ich auch keine Maske tragen – und das bedeutete, ich konnte endlich wieder einen richtigen Niqab tragen.

Mit Maske trage ich nur sehr einfache Niqabs (sogenannte Ninja Niqabs), die mir gar nicht so gut gefallen, aber besser geeignet sind, um darunter eine Maske aufzusetzen oder abzunehmen.

Diesmal war es ein sehr langer mehrlagiger Niqab mit einem sehr feinen Netz aus schwarzem Stoff vor den Augen.

Viele Leute denken angesichts eines solchen Niqabs, damit könnte ich ja nicht gut gucken, aber das ist nicht der Fall; ich nehme das Netz zwar wahr, jedoch liegt es so dicht am Auge, dass es stets unscharf bleibt und eher wie eine Sonnenbrille wirkt, aber nicht wie ein Netz. Es stört mich nicht beim Sehen, ich kann alles jenseits des Schleiers scharf sehen und alles gut erkennen (bei anderen Frauen mag das anders sein, ich gebe nur meinen persönlichen Eindruck wieder).

Interessant ist ein Effekt, wenn es dunkel wird: kommen mir Autos mit Scheinwerfer entgegen, zerstreut die Struktur des Netzes deren Licht, und es sieht aus, als würde ich auf zwei Wunderkerzen schauen.

Dieses feine Netz verbirgt auch meine Augen nicht vor Personen, die mir begegnen, es macht es nur etwas schwerer, sie deutlich zu erkennen. Allerdings kein Vergleich zu einer sehr dunklen oder gar spiegelnden Sonnenbrille.

Im Sommer hat so ein feines Netz einen enormen Vorteil: gehe ich etwa dort spazieren, wo viele Insekten herumschwirren (was an einem meiner Lieblingswege an einem Bach der Fall ist), verhindert es, dass diese in meine Augen fliegen.

Dieser richtige Niqab hat noch einen anderen Vorteil: während die einfachen Niqabs bei jedem kleinen Windstoß hochwehen, bleibt dieser auch bei stärkeren Windstößen an Ort und Stelle.

Nun ja, der Spaziergang war nett, ich wurde sogar mit einem Opel Agila belohnt – der dritte innerhalb weniger Tage. Nach dem gelben und dem silbernen jetzt einer in Rot.

Es gab ein paar Leute, die mich angestarrt haben – Kommentare blieben jedoch aus, soweit ich das mitbekommen habe.

 
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from Greta

[Repost vom 9. November 2022] Ich war gestern bereits am Vormittag einkaufen – und wollte eigentlich später nicht noch einmal los. Aber da war so ein Gefühl der Unruhe, ein „geh jetzt noch mal los“. Also bin ich noch einmal los und habe ein paar Sachen gekauft, die ich eigentlich genauso gut heute hätte kaufen können.

Auf dem Rückweg habe ich darüber nachgedacht, was das Thema meines ersten Pleroma-Beitrags sein könnte. Und in dem Moment fährt ein gelber Opel Agila an mir vorbei. Und kurz darauf, eine Kreuzung später: ein silberner Agila.

Da ein Agila am Beginn meines Daseins als Niqabi stand und gelb und silbern dabei eine besondere Rolle spielen, stand damit auch das vorher gesuchte Thema fest: wie es dazu gekommen ist, dass ich Niqab trage. Das wurde ich ohnehin schon sehr oft gefragt.

Vorweg: Der Opel Agila ist mein Lieblingsauto. Als mein Schatz und ich vor vielen Jahren im Schwarzwald im Urlaub waren, gab es auf dem Weg von der Ferienwohnung zum örtlichen Discounter einen Opel-Händler. Und der hatte einen Opel Agila ausgestellt – und jedes Mal, wenn ich daran vorbeikam, habe ich ihn verliebt angehimmelt. Schließlich haben wir uns 2004 einen gelben Agila gekauft (der leider 2010 bei einem Hochwasser verloren ging). Es wurden nie viele Agilas verkauft, und gerade die bis 2007 gebaute A-Serie sieht man nur noch sehr selten. Eigentlich sehe ich nur alle paar Wochen einmal einen solchen Agila.

2019 hatte ich den starken Eindruck, dass Gott wollte, dass ich beginne, mich zu verschleiern. Ich hatte mich schon vorher sehr für die Religionsfreiheit der Frauen, die sich verschleiern wollen, und gegen jede Feindlichkeit gegen diese Frauen eingesetzt – nun aber das: verschleiere Dich selbst.

Ich habe Gott um ein Zeichen gebeten, dass dieser Eindruck wirklich von ihm kam: Er möge mir dann einen Agila schicken. Ich denke, ich habe auch gerade deshalb Agila gesagt, weil er selten zu sehen war. Was sollte schon passieren...

Doch kurz darauf, ich meine sogar am selben Tag, begegnete er mir dann: ein Opel Agila.

Es blieb nicht bei diesem einen Agila. Immer, wenn ich mir unsicher war, ob ich wirklich einen Schleier tragen soll, kam ein Agila. Und wenn ich eine Bestätigung haben wollte, dass Gott es wirklich will, kam ein silberner Agila. Zwischendurch begegnet mir meist lange, teils wochenlang kein Agila (und ich achte sehr darauf...).

Und so kam es, dass ich seit 2019 Jilbab und Niqab trage. Was Gott mir nie eindeutig erklärt hat: warum ich das tun soll. Ich habe inzwischen eine Ahnung, aber manchmal wäre mir eine Stimme vom Himmel, die es mir erklärt lieber. So tue ich etwas im Vertrauen auf Gott, ohne wirklich zu verstehen, was das nun eigentlich soll.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass manche Niqab-Trägerinnen es so erleben, dass ich ihnen auf Augenhöhe begegne – eine Begegnung unter gleichen Bedingungen. Dass sie es gut finden, dass ich etwas von ihnen annehme. Dass sie dankbar sind, sich vor mir nie dafür rechtfertigen zu müssen, dass sie sich verschleiern.

Ich habe auch die Erfahrung gemacht: wenn Leute mich häufiger sehen, gewöhnen sie sich an den Anblick einer Frau mit Jilbab und Niqab. Was sie bisher oft nur aus den Medien kannten (und dort meist im Kontext „Islamismus/Terror“), sehen sie jetzt als ganz normale Frau in ihrer Nachbarschaft, im Zoo, beim Einkaufen. Man begrüßt einander, wenn man sich begegnet. Es baut Vorbehalte, Vorurteile ab.

 
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from Greta

[Repost vom 7. November 2022] Ergänzend zu meinem Mastodon-Account @greta@meerjungfrauengrotte.de ist dies mein Blog zum Thema Hijab und Niqab.

Auf meinem Mastodon-Account findet Ihr weitere Informationen über mich.

Aber in Kürze: Ich bin Greta, ich bin eine Christin und trage einen Niqab, wie ihn auch manche muslimische Frauen tragen.

Ich glaube, dass Gott das von mir will (warum ich das glaube, werde ich später einmal aufschreiben) – dabei geht es darum, das Leben der Niqabis zu teilen. Dass ich ihre Kleidung trage, folgt aus meiner Wertschätzung für sie. Statt wie so oft zu erwarten, dass sie sich an uns anpassen („integrieren“ oder doch oft eher assimilieren), gehe ich den umgekehrten Weg und passe mich ihnen an. Ich erlebe vieles von dem, was auch Niqabis in unserer Gesellschaft erleben und kann ihnen so eher auf Augenhöhe begegnen.

Es gibt in unserer Gesellschaft eine Kluft zwischen der Mehrheitsgesellschaft, der ich als weiße christliche Frau angehöre, und den muslimischen Frauen mit Niqab. In diese Kluft trete ich bewusst hinein. Nie muss sich eine muslimische Frau vor mir rechtfertigen, warum sie Niqab trägt, warum sie ihn nicht zugunsten „besseren Zusammenlebens“ ablegt.

Zugleich kann ich so berichten, wie es ist, in unserer westlichen Gesellschaft Niqab zu tragen, welche Reaktionen es hervorruft. Das steht allerdings nicht im Mittelpunkt. Im Mittelpunkt steht für mich, Niqabis wertschätzend zu begegnen. Es geht mir um die Niqabis – nicht darum, etwa Neugierde zu befriedigen.

Hier im Blog werde ich versuchen, ein wenig über das Thema Hijab & Niqab aufzuklären.

Ein Bild von mir

 
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